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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Dezember 2025

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs- und IT-Dienstleistungen zwischen Sergiy Shumakov (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB...
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an...
  4. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg...

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (E-Mail ausreichend) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Datenmaterial, Zugängen (Server, API-Keys) sowie Hard- und Software, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
  3. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand, der durch mangelhafte Mitwirkung entsteht, wird auf Basis der vereinbarten Stundensätze zusätzlich berechnet.
  4. Datensicherung: Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten (Backups) selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätten vermieden werden können.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers.
  2. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist; ansonsten erfolgt ein Hinweis auf § 19 UStG).
  3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist auf der Rechnung vermerkt ist (z.B. 14 Tage).
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Nutzungsrechte & Open Source Software

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den für ihn erstellten individuellen Arbeitsergebnissen (Custom Code) mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.
  2. Soweit Open Source Software (z.B. Odoo Community/Enterprise, Python Libraries) verwendet oder angepasst wird, richten sich die Nutzungsrechte vorrangig nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Open Source Software (z.B. LGPL, AGPL, MIT). Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.

§ 6 Abnahme

  1. Soweit eine Werkleistung (z.B. fertiges Softwaremodul mit definiertem Funktionsumfang) vereinbart wurde, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Software produktiv nutzt oder innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt for Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre (siehe § 3 Abs. 4).
  4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

§ 8 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Fürth), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
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