Shumakov - IT-Beratungslogo

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs-, Integrations-, Automatisierungs- und IT-Dienstleistungen zwischen Sergiy Shumakov, Frankenstraße 12, 90762 Fürth, Deutschland, und seinen Auftraggebern.
  2. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht angeboten.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Gegenstand des Vertrags ist die jeweils vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein konkretes Werk oder ein konkreter Erfolg geschuldet ist.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine Annahmefrist enthalten.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots, durch Freigabe per E-Mail oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zustande.

§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und nach den im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in sonstigen Projektunterlagen vereinbarten Prioritäten.
  2. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Entscheidungen, Ansprechpartner, Zugänge, Testdaten, Systeme, API-Schlüssel, Dokumentationen und Freigaben bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich berechnet werden.
  4. Datensicherung: Der Auftraggeber bleibt für regelmäßige, vollständige und wiederherstellbare Backups seiner Systeme und Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Reisezeiten, Spesen, Lizenzkosten, Hostingkosten und sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder zur Projektdurchführung erforderlich und mit dem Auftraggeber abgestimmt ist.
  2. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar. Fehlt eine solche Angabe, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Nutzungsrechte und Open-Source-Software

  1. Nach vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Soweit Open-Source-Software, Standardsoftware, Frameworks, Bibliotheken, SaaS-Dienste oder Drittanbieter-Komponenten eingesetzt werden, gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen vorrangig. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich, soweit sie seine Nutzung betreffen.

§ 6 Abnahme bei Werkleistungen

  1. Soweit eine Werkleistung mit definiertem Ergebnis vereinbart wurde, stellt der Auftragnehmer das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich und rügt wesentliche Mängel nachvollziehbar in Textform.
  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens 14 Tage nach Bereitstellung und Aufforderung zur Abnahme, keine wesentlichen Mängel in Textform rügt.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung angefallen wäre.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gewährleistungsrechte bei Werkleistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern keine abweichende wirksame Vereinbarung getroffen wurde.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und internen Unterlagen vertraulich. Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern, Subunternehmern oder Dienstleistern erfolgt oder aufgrund gesetzlicher Pflichten notwendig ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Fürth, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
AGB | Sergiy Shumakov