Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Dezember 2025
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs- und IT-Dienstleistungen zwischen Sergiy Shumakov (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB...
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an...
- Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg...
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (E-Mail ausreichend) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Datenmaterial, Zugängen (Server, API-Keys) sowie Hard- und Software, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
- Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand, der durch mangelhafte Mitwirkung entsteht, wird auf Basis der vereinbarten Stundensätze zusätzlich berechnet.
- Datensicherung: Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten (Backups) selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätten vermieden werden können.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers.
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist; ansonsten erfolgt ein Hinweis auf § 19 UStG).
- Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist auf der Rechnung vermerkt ist (z.B. 14 Tage).
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Nutzungsrechte & Open Source Software
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den für ihn erstellten individuellen Arbeitsergebnissen (Custom Code) mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein.
- Soweit Open Source Software (z.B. Odoo Community/Enterprise, Python Libraries) verwendet oder angepasst wird, richten sich die Nutzungsrechte vorrangig nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Open Source Software (z.B. LGPL, AGPL, MIT). Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.
§ 6 Abnahme
- Soweit eine Werkleistung (z.B. fertiges Softwaremodul mit definiertem Funktionsumfang) vereinbart wurde, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Software produktiv nutzt oder innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt for Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre (siehe § 3 Abs. 4).
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Fürth), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
